Von der Objekt- zur Subjektfinanzierung – Chance oder Risiko?

In verschiedenen Kantonen wurde oder wird im sozialen Bereich die Finanzierung von Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsleistungen von einer Objektfinanzierung auf eine Subjektfinanzierung umgestellt. So beispielsweise im Februar 2022 im Kanton Zürich mit der Einführung des «Gesetzes über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz)».

Das bringt für die Leistungsbezüger den Vorteil der Wahlfreiheit, so dass sie frei den Leistungserbringer ihres Vertrauens auswählen können und dafür direkt von der öffentlichen Hand entschädigt werden. Für die davon betroffenen Leistungserbringer bedeutet dieser Wechsel jedoch Chance und Risiko zugleich. Sie werden mit einem Schlag einem mehr oder minder starken Wettbewerb ausgesetzt, in dem einzig der Leistungsbezüger aufgrund seiner Zufriedenheit und seiner Zahlungsbereitschaft entscheidet. Dies hat zur Konsequenz, dass der Unternehmenserfolg und letztendlich das Fortbestehen des Unternehmens davon abhängen, ob und inwieweit die Leistungen mit guter Qualität und dennoch effektiv und effizient erbracht werden können. Verschärfend kommen Herausforderungen wie neue gesellschaftliche Werte der Arbeitnehmenden, Fachkräftemangel und neue Arbeitsmodelle hinzu.

Unsere eigene Erfahrung mit Organisationen in diesem Bereich zeigt jedoch, dass häufig grosses Potenzial betreffend Digitalisierung, Organisation und Prozesse schlummert, das identifiziert und genutzt werden will. Der wichtigste Erfolgsfaktor dabei ist allerdings immer, dass die Mitarbeitenden von Anfang an in solche Transformationsprozesse miteinbezogen werden. Dies gelingt dann, wenn eine solche Transformation methodisch aber auch fachlich professionell begleitet wird.

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